Mitwirkung der Eltern an Schulen in Bayern
Über Elternmitwirkung in der Schule können Sie sich umfassend über folgenden Link informieren:
Vielleicht ist dies auch für Sie interessant:
Hausaufgaben:
Gem. Art. 76 BayEUG sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, auf die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten ... und der von der Schule stellten Anforderungen zu achten und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.
Hnsichtlich der Hausaufgabe heißt das: Beaufsichtigung und Kontrolle, aber nicht regelmäßige Hilfe!